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Positionen
| Prioritäre Positionen
1
Vorbemerkung
Die Positionen stehen vor einer Überarbeitung
2
Neudotation des Ressourcenausgleichs
Die Dotation des Ressourcenausgleichs soll so viel wie nötig zur Erreichung des anzustrebenden Mindestziels von 85 Prozent betragen. Seit 2012 wird dieses gesetzliche Mindestziel immer stärker übertroffen, so dass der Ressourcenausgleich überdotiert ist. Kumuliert beträgt die Überdotation im Zeitraum 2008-2017 über 2,5 Mrd. Franken. Die Erfahrungen seit 2008 zeigen, dass die Ein- und Auszahlungen im geltenden NFA nicht adäquat auf die Entwicklung der Disparitäten zwischen den Geber- und Nehmerkantonen reagiert haben.
3
Verminderung der Solidarhaftung der Geber- und Nehmerkantone
Im geltenden NFA-System besteht innerhalb der Gruppe der Geber- bzw. der Nehmerkantone eine starke Solidarhaftung. Damit verbunden sind grosse Beitragsschwankungen, welche bei der Einführung des NFA 2008 nicht vorhersehbar waren. Zudem führt die geltende Regel zur Festlegung der Beitragssumme in den Ressourcenausgleich zu schwer nachvollziehbaren Ergebnissen bei den Ressourcenausgleichszahlungen. Mit einem einfacheren Modus zur Fortschreibung der Dotationshöhe können die Solidarhaftung gemildert und die paradoxen Ergebnisse verhindert werden.
4
Position in Überarbeitung
Position in Überarbeitung.
5
Aufstocken des soziodemografischen Lastenausgleichs
Der Bundesrat hat im letzten Wirksamkeitsbericht bereits zum dritten Mal nachgewiesen, dass die effektiven soziodemografischen Sonderlasten (SLA) und insbesondere die Kernstadtlasten im Vergleich zu den geografisch-topografischen Sonderlasten (GLA) nur geringfügig abgegolten werden. Mit einer Aufstockung der Dotation des SLA kann eine gleichmässigere und damit fairere Abgeltung erreicht werden, ohne den geografisch-topografischen Lastenausgleich zu schwächen.
6
Erhöhung der Wirksamkeit des Ressourcenausgleichs
Die Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich sind zielgerichteter einzusetzen. Sie sollen vor allem den ressourcenschwächsten Kantonen zu Gute kommen. Den ressourcenschwächsten Kantonen soll eine Mindestausstattung von 85 Punkten des schweizerischen Ressourcenpotenzials garantiert werden. Im Gegenzug sollen Kantone, welche nahe beim schweizerischen Durschnitt liegen, weniger oder keine Mittel aus dem Ressourcenausgleich erhalten.
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Position in Überarbeitung
Position in Überarbeitung.
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Position in Überarbeitung
Position in Überarbeitung.
9
Wasserzinsen als Einkommensquelle berücksichtigen
Die Berechnung des kantonalen Ressourcenpotenzials berücksichtigt nur die fiskalischen Einnahmen aus den steuerbaren Einkommen und Vermögen von natürlichen Personen sowie die Gewinne der juristischen Personen. Weitere bedeutende Einnahmenquellen der öffentlichen Hand wie Regalien und Konzessionen werden nicht berücksichtigt. Die Nichtberücksichtigung wichtiger Einnahmequellen führt innerhalb der ressourcenschwachen Kantone zu erheblichen Ungleichbehandlungen.
10
Lastenausgleich der Universitäten verbessern
Investitionen in Bildung und Forschung sind für den Standort Schweiz von zentraler Bedeutung. Die Universitätskantone sind mit wachsenden Kosten konfrontiert. Die von ihnen zu tragenden Kosten übertreffen den Standortvorteil bei weitem, den sie als Universitätskanton erzielen. Die steigende finanzielle Belastung der Universitätskantone soll im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich besser abgegolten werden.
Positionspapier vom 4. September 2018
Positionspapier ( dVO PDF, 266 KB )